Musikindustrie v.s. Staatsanwalt
abgelegt im Archiv Aktuelles am 22.10.07
Das Stern TV mit ihren Beiträgen zum Thema Filesharing und dessen juristische Konsequenzen Wunde Punkte sowohl bei der Musikindustrie als auch bei den Nutzern dieser Dienste getroffen haben, zeigt die mehrfache Berichterstattung zu diesem Thema.
Im Vorfeld einer der letzten Berichte zu diesem Thema versuchte sich die Musikindustrie einen ihr ungelegen argumentierenden Staatsanwalt, welcher nicht länger Handlager der Abmahnanwälte sein wollte und Filesharing als Bagatelle ansieht, nicht in der Sendung auftreten zu lassen. Darüber hinaus wurde durch die IFPI versucht, auf die Stern TV Redakteure via E-Mail und Telefon Einfluss zu nehmen sowie in der Sendung persönlich vertreten zu sein.
Ungeachtet der horrenden Schadensersatzforderungen der Musikindustrie und der sehr tränenrührigen Berichterstattung muss einem jeden klar sein, das der Download von Uhrheberrechtlich geschützten Werken, egal ob Musik, Film oder Druckerzeugnissen in unserem Lande eine Strafbewährtes Delikt darstellt. Also eine David gegen Goliath Situation zwar vorherrscht, jedoch der "Downloader" defacto einem Ladendieb gleichzustellen ist.
Und genau hier sollten die Schadensersatzforderungen bei "Nur-Downloadern" ansetzen, in Höhe des durch sie verursachten Schadens. Folglich kämen CD-Ladenpreise oder Online-Musik-Store Preise zur Schadensberechnung in Ansatz. Anders selbstverständlich bei Anbietern ohne Genehmigung bzw. Lizenzierung, hier sind sicherlich die bisher geforderten Summen gerechtfertigt.
Ebenfalls zu diesem Thema bloggt: handakte

Permalink: Musikindustrie v.s. Staatsanwalt
Tags: IPFI Musikindustrie Download Staatsanwalt
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