LG kippt „Ebay-Schnäppchen-Urteil"
abgelegt im Archiv Urteile am 29.09.07
Der vormals der Hehlerei schuldig gesprochene Ebay Käufer, welcher ein extrem preisgünstiges Navigationsgerät ersteigerte, wurde durch das OLG Karlsruhe von diesem abenteuerlichen Schuldspruch nunmehr freigesprochen.
Das OLG erkannte an, dass auch sehr günstige Angebote nicht zwingend Hehlerei nahe legen müssen und dies auch nicht dem Käufer in einer Internetauktion zur Last gelegt werden könne.
Somit kann nun die muntere Schnäppchenjagd bei ebay wieder unbeschwert weitergehen. Interessant wäre nur noch, wie der richter am AG für die offene "Polenfeindlichkeit" in der Urteilsbegründung (hoffentlich) abgewatscht wird.
Link zum jurabilis.blog der ebenfalls zu diesem Thema diskutiert.

Permalink: LG kippt „Ebay-Schnäppchen-Urteil"
Tags: ebay LG Karlsruhe AG Pforzheim Berufung Hehlerei
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Kommentar von:
Nachtsparer
(15.09.08 22:25 Uhr)
Das wäre für ebay ja auch ziemlich blöd, dass jeder der mal ein wenig günstiger bei einer Auktion weggekommen ist, gleich der Hehlerei beschuldigt werden könnte.
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