abgelegt im Archiv
Urteile
von laax am 29.09.07

Das OLG erkannte an, dass auch sehr günstige Angebote nicht zwingend Hehlerei nahe legen müssen und dies auch nicht dem Käufer in einer Internetauktion zur Last gelegt werden könne.
Somit kann nun die muntere Schnäppchenjagd bei ebay wieder unbeschwert weitergehen. Interessant wäre nur noch, wie der richter am AG für die offene "Polenfeindlichkeit" in der Urteilsbegründung (hoffentlich) abgewatscht wird.
Link zum jurabilis.blog der ebenfalls zu diesem Thema diskutiert.
Permalink: LG kippt „Ebay-Schnäppchen-Urteil"
Trackback: http://publish.creative-weblogging.com/publish/mt-tb.pl/94311
Wong
Stimmen Sie ab für LG kippt „Ebay-Schnäppchen-Urteil":
|
Dieser Eintrag wurde mit: 8.00 Punkten (von 2 Stimme(n) insg.) bewertet.
|
Kommentar von:
Nachtsparer
(15.09.08 22:25 Uhr)
Das wäre für ebay ja auch ziemlich blöd, dass jeder der mal ein wenig günstiger bei einer Auktion weggekommen ist, gleich der Hehlerei beschuldigt werden könnte.
Abonnieren
Suchen Sie nach weiteren Artikeln
| RSS | Alle Abonnements sehen |
|
Was ist RSS? | |
| Yahoo! |
|
| MEIN MSN |
|
| Bloglines |
|
| Newsletter | |
| Followen Sie uns bei Twitter! |



























