Kritik, Polemik, Schmähschrift – Erlaubt ?

Veröffentlicht von admin on 2.September.2007 Kategorie Aktuelles | schreibe Deinen ersten Kommentar

Kritik, Polemik, Schmähschrift - Erlaubt ?

Wie weit darf Kritik an einem Hersteller in öffentlichen Internetforen gehen ? Was ist noch erlaubt und was muss sich ein Hersteller nicht mehr gefallen lassen ? Das OLG Koblenz hat nun entschieden, dass auch Kritik die in polemischer und überspitzter Form öffentlich geäußert wird geduldet werden muss, solange sie einen Sachbezug hat und der Kritiker nicht ins blaue hinein eine Firma/Hersteller schlecht macht.

Demgegenüber soll eine sog. "Schmähkritik", welche nur Werturteile die einer sachlichen Grundlage entbehren oder böswillige oder gehässige Schmähungen enthält, unzulässig sein.

Das Urteil unterstützt die Freiheit der Meinung, welche aufgrund des Internets und der vorhandenen zahlreichen Foren von jedermann ausgeübt werden kann. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass aufgrund des einfachen Zuganges zu dem Medium Internet/Foren und deren anonymität ein hohes Mißbrauchs- und damit Gefahrenpotential vorliegt, da hiermit auch Marketing und Negativmarketing durch Konkurenten betrieben werden kann.


Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, Az. 2 U 862/06

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