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Aktuelles
von laax am 01.09.07

Hierfür ist u.a. eine Neufassung des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) notwendig, welcher um den Passus "einem amtsträger weder mittelbar noch unmittelbar ein ungerechtfertigter Vorteil für diesen selbst oder für eine andere Person oder Stelle versprochen, angeboten oder gewährt werden darf, damit der Amtsträger in Ausübung seiner Dienstpflichten eine Handlung vornimmt oder unterlässt" (zumindest sinngemäß) erweitert werden muss.
Da nach deutschem Recht die Stellung von Abgeordneten bis auf Verfassungsebene Reglementierungen und Privilegierungen enthält, ist eine Umsetzung dieser Konvention mehr als eine bloße Erweiterung des Straftatbestandes, was dieses UN Ansinnen schwerer und zeitraubender macht, als es dies in anderen Staaten wäre. Nichtsdestotrotz ist das Thema ignorieren und gar nichts tun, obwohl man sich der Konvention in 2003 via Unterzeichnung unterwerfen wollte, sowohl die falsche Strategie als auch das falsche Signal an den Bürger.
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Permalink: Korrupte Politiker ?
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Wong
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Kommentar von:
Lutz Hauser
(01.03.10 11:18 Uhr)
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Ignoranz und Hoheitsdemut überwiegen.
Und das wissen *unsere* Politiker und nehmen sich immer mehr raus......
Armes, verschlafenes Deutschland !