Keine Pornos mit Ausweisnummer
abgelegt im Archiv Aktuelles am 22.10.07
Der BGH hat nun über die bisher üblichen und geeigneten Jugendschutzmaßnahmen bezüglich im Internet verbreiteter Pornographie nachgedacht und entschieden. Hierbei hält er die bisher wohl übliche Altersverifikation via ausweisnummer nicht für ein ausreichend effektives Kontrollinstrument. Selbst ein darüber hinaus gehendes System, welches neben der Ausweisnummer noch zusätzlich den Namen und den Ausstellungsort in Kombination abfragt, genügt den hohen Anforderungen des Gerichts nicht.
Das gänzlich ohne Schutzvorkehrung existierende Angebote ausländischer Firmen im Internet somit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber heimischen Angeboten genießen, lies der BGH indes nicht als Argument gelten. Sobald diese aus bzw. in Deutschland genutzt würden, würden diese ebenfalls unter die deutsche Juristiktion falle, obgleich er sodann auch die Problematik der Durchsetzung dieser hohen Anforderungen in der Praxis erkannte.
Pressemeldung des BGH
Ebenfalls zu diesem Thema bloggt: telemedicus

Permalink: Keine Pornos mit Ausweisnummer
Tags: BGH Porno Zugangskontrolle
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