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Karlsruhe hat ein Herz für Tiere

abgelegt im Archiv Aktuelles am 14.11.07

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Nach den völlig missratenen Hundeverordnungen der einzelnen Länder hat zumindest der BGH ein einsehen mit denTierbesitzern und kippt die in Mietverträgen häufig eine Tierhaltung ausschließende Klausel. Bisher bedurfte es der Zustimmung des Vermieters außer bei Ziervögeln und Fischen. Hierin sei eine unangemessene benachteiligung des Mieters zu sehen.
Andere ebenfalls in Käfigen gehaltene Haustiere dürfen somit gehalten werden, bedürfen aber trotzdem der Zustimmung des Vermieters. Eine solche wird dieser jedoch aufgrund das Klein(st)tierhaltung zum bestimmungsgemäßen und somit vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört nicht ohne schlagende Gründe verweigern können.

Schön womit sich unsere obersten Richter so alles beschäftigen (müssen). Mit ein wenig gesundem Menschenverstand gepaart mit Rechtswissen hätte man auch schon in erster Instanz drauf kommen können und die obersten Bundesrichter lieber "wirklich Wichtiges" entscheiden lassen.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 340/06

Ebenfalls zu diesem Thema bloggt: ra-melchior



Permalink: Karlsruhe hat ein Herz für Tiere

Tags: BGH  Karlsruhe  Tiere  Mietvertrag 

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