Juristen sind keine Zahlengenie’s

Aufgrund eines Zahlendrehers in der IP-Adresse, verursacht von der Staatsanwaltschaft duisburg, wurde die hiermit ermittelte Person fälschlicherweise des illegalen Anbietens von urheberrechtlich geschützter Musik via Filesharing bezichtigt und von einem Hamburger "Musik-Industrie-Abmahnanwalt" abgemahnt. Die Hamburger Kanzlei hatte nach Ermittlung der Personendaten die vollständige Akte wieder vorliegen und hätte somit bei sorgsamer Erledigung des Falles den Zahlendreher erkennen können.
Der Abgemahnte gab jedoch nicht klein bei, sondern wies zweifelsfrei nach, dass er keinesfalls unter dieser IP-Adresse im Internet unterwegs war und strengte nun seinerseits eine negative Feststellungsklage am LG Stuttgart an und gewann diese.
Gut das sich einmal jemand zu wehr gegen die Abmahn- und Klagewütige Musikindustrie setzt, problematisch nur die Beweisführung für den Normal-User, der nicht ständig seinen eigenen Internetverkehr loggt.
Ebenfalls zu diesem Thema bloggt: ra-haensch
und auch ra-maas.
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