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Aktuelles
von laax am 14.10.07

Der Abgemahnte gab jedoch nicht klein bei, sondern wies zweifelsfrei nach, dass er keinesfalls unter dieser IP-Adresse im Internet unterwegs war und strengte nun seinerseits eine negative Feststellungsklage am LG Stuttgart an und gewann diese.
Gut das sich einmal jemand zu wehr gegen die Abmahn- und Klagewütige Musikindustrie setzt, problematisch nur die Beweisführung für den Normal-User, der nicht ständig seinen eigenen Internetverkehr loggt.
Ebenfalls zu diesem Thema bloggt: ra-haensch
und auch ra-maas.
Permalink: Juristen sind keine Zahlengenie's
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Wong
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