Jura-Professor verklagt den Hamburger Senat

© Marcus Meissner
Professor Michael Köhler lehrt Rechtsphilosophie und Strafrecht an der Universität Hamburg und hält Teile des Hochschulgesetzes für verfassungswidrig. Konsequenz: eine Klage gegen den Hamburger Senat.
Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) änderte im Jahre 2005 radikal das Hochschulgesetz und damit auch die Strukturen an der Uni Hamburg.
Das veranlasste Professor Köhler, sich mit der Gerechtigkeit innerhalb der Abläufe in universitären Fragen zu befasen. Dabei kam er zu dem Schluss, dass die Wissenschaftler entrechtet werden und die Dekane zu mächtig sind.
Voraussichtlich wird der 64-jährige bald allerhöchsten Zuspruch bekommen: Das Bundesverfassungsgericht hat nach vier Jahren seine Verfassungsbeschwerde jetzt der Hamburger Bürgerschaft zugestellt. Bis dahin kommt vor dem Karlsruher Gericht nicht mal jede zehnte Beschwerde. In jedem Fall ein Anhaltspunkt dafür, dass sie erfolgreich sein könnte.
Der Hamburger Professor, der privat gerne Geige spielt, argumentiert stets ruhig und sachlich: "Ich handele aus Respekt vor meinem Dienstherrn, der Hansestadt Hamburg, die viel Geld in die Hochschule steckt und dafür gute Ergebnisse erwarten darf." Dabei geht es um nicht weniger als Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Freiheit von Forschung und Lehre vorschreibt. Dieser Freiraum sei bedroht, weil Wissenschaftler ihn nicht mehr durch "organisatorische Selbstbestimmung" mitgestalten könnten. Gegen schnellere Verwaltungsabläufe sei zwar nichts einzuwenden. Doch nun befinde sich die Uni im Zustand "organisierter Verantwortungslosigkeit", schreibt Köhler in seiner Beschwerde, die dem Hamburger Abendblatt exklusiv vorliegt.
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