Jedem Kinde seine Waffe…

Der Versuch, das Waffengesetz dahingehend zu ändern, dass die altersgrenze für den Erwerb großkalibriger Schusswaffen von 21 auf 18 Jahre gesenkt wird, ist (glücklicherweise) gescheitert.
Dies teilte das Bundesinnenministerium am 03.09.2007 mit. Es sähe nunmehr von einer vorgesehenen Absenkung der Altersgrenze ab und begründete dies mit Sicherheitsbedenken und dem Vorrang der Sicherheit der Bürger gegenüber einer europarechtlichen Anpassung des Waffengesetzes.
Bleibt zu hoffen, dass auch wenn sich diese europäische Ansicht zum Verkauf und Besitz von Waffen in einer Richtlinie oder Verordnung manifestiert der deutsche Gesetzgeber ebenfalls standhaft bleibt und notfalls gegen die Europarechtliche Norm vorgeht. U.U. käme hier ja mal ein Fall für Solange II…
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