Ist der Tod verhandelbar? NEIN !
abgelegt im Archiv Strafrecht am 23.09.08
Sterbehilfe ist so heiß und emotional diskutiert, weil Juristen die letzten sind, die überhaupt kompetent sein können. Warum? Der Mensch hat ein Selbstbestimmungsrecht. Der Behandler, ein Arzt, arbeitet täglich für Menschen, die sterben. Der Jurist muß das töten durch Soldaten anders bewerten als das Töten durch Ärzte. Lediglich für den kriminellen Akt des Tötens sind Staatsanwälte zu gebrauchen, weil hier wirklich eine Straftat vorliegt.
Und noch mehr kommt mir in den Sinn, was VIEL SCHWERER WIEGT !
Menschen werden durch Ärzte mit Pharmazeutika vergiftet und vorzeitig getötet, am deutlichsten wird dies in der Behandlung von Krebs und dem AIDS-Syndrom (50 verschiedene Diagnosen). Aufklärende Ärzte und andere Bürger werden mit allen juristischen Mitteln und mit jeder nur möglichen Propaganda bekämpft und mundtot gemacht.
Die Ärzte, welche vertrauensvolle Patienten vergiften, werden strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen, weil die Staatsanwälte NICHT GLAUBEN, was Kritiker hervorbringen. Es zählt nur, was Ärzte sagen, die eben genau das tun.
Deshalb führen Gerichtsverfahren, Diskussionen und Stellungnahmen wie im Mannheimer Fall am Kern der Problematik vorbei. Wird der Staatsanwalt per Strafanzeige um Hilfe gebeten, dann soll es Recht sein. Aber er wird niemals die Kompetenz der Ärztekammer aufbringen können. Wie auch? Vielleicht durch einen Small Talk am Coktailtisch mit einem befreundeten Arzt?
Hans Kolpak
Jura-Weblog
Permalink: Ist der Tod verhandelbar? NEIN !
Tags: Sterbehilfe Euthanasie
Stimmen Sie ab für Ist der Tod verhandelbar? NEIN !:
|
Dieser Eintrag wurde mit: 9.75 Punkten (von 4 Stimme(n) insg.) bewertet.
|
| RSS | |
|
| |
| Yahoo! |
|
| Bloglines |
|
| Followen Sie uns bei Twitter! |
Most Popular
Abmahnung
Aktuelles
Arbeitsrecht
Best of
Domainrecht
Europarecht
Familienrecht
Gesetze
Grundrechte
Haftung
Handel
Internetrecht
Juristenalltag
Kurz vorgestellt
Markenrecht
Menschliches
Misc
Rechtsberatung
Rechtspflege
Schon gewusst

