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Haft für Abmahn-Anwalt

abgelegt im Archiv Aktuelles am 16.09.07

Haft für Abmahn-Anwalt
6 Monate Haft ohne Bewährung wegen versuchten Betruges durch den Münchner Anwalt von Gravenreuth verhängte ein Berliner Gericht.
Hierbei handelte es sich um einen Streit zwischen dem Anwalt und der Berliner Tageszeitung TAZ, welchem eine erfolgreiche Abmahnung durch von Gravenreuth gegen die TAZ wg. email-spam vorausging. Auch hatte die TAZ die hierbei verhängte Strafe/Abmahngebühr schon an von Gravenreuth gezahlt.

Jedoch behauptete von Gravenreuth die Zahlung der TAZ niemals erhalten zu haben. Diese behauptung begründete er, nachdem ihm zweifelsfrei das Gegenteil bewiesen wurde, mit der (Schutz.)Behauptung: das Chaos in seinem Büro hätte ihn das Fax (Zahlungsbestätigung) übersehen lassen.

Bisher ist das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig.

Link zu Artikel bei Spiegel.de



Permalink: Haft für Abmahn-Anwalt

Tags: von  Gravenreuth  TAZ  Urteil  Haft  Berlin 

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