Hübsche Holländerin von dt. Polizisten genötigt

"Das private Interesse eines Polizeigrenzbeamten an vorbeifahrenden hübschen blonden Autofahrerinnen wurde dem Beamten zum Verhängnis und führte zu einer Verurteilung wegen Nötigung" – OLG Oldenburg
Nachdem zwei Polizeibeamte an einem Autobahn Grenzübergang Deutschland/Holland in einem vorbeifahrenden Wagen zwei blonde junge Frauen von "optisch angenehmer Erscheinung" sahen, entschlossen sie sich die beiden zwecks einer allgemeinen Verkehrskontrolle anzuhalten. Sinn und Zweck dieser "Kontrolle" war einzig und allein die Herstellung eines persönlichen Kontaktes zu den beiden jungen Frauen. Die Kontaktaufnahme erfolgte durch plumpe "Anmache" mit Fragen nach Telefonnummer und E-Mail Adresse sowie dem derzeitigen Beziehungsstatus der Frauen, darüber hinaus wurde einer der Polizisten dergestalt handgreiflich, dass er versuchte eine der Frauen an der Hüfte zu umfassen und diese zu Küssen.
Sowohl das LG als auch das OLG sahen den Straftatbestand der Nötigung als erfüllt an, einzig das Strafmaß von 6 Monaten auf Bewährung monierte das OLG zur nochmalige Überprüfung, da u.U. maßgebliche Umstände nicht vollumfänglich in die Abwägungsentscheidung einflossen.
Quelle: PM 4.10.2007, OLG Oldenburg
OLG Oldenburg, Urt. v. 24.09.2007 – 1 Ss 218/07
Link zu Artikel bei ostfriesen.tv
Hinterlasse eine Antwort