Grace Kelly im Gerichtssaal

Veröffentlicht von admin on 19.August.2007 Kategorie Aktuelles | schreibe Deinen ersten Kommentar

Grace Kelly im Gerichtssaal

Muslimische Lehrerinnen dürfen in Nordrhein-Westfälischen Schulen auch weiterhin kein Kopftuch wärend ihrer Lehrtätigkeit tragen. Dies verstoße gegen das staatliche Neutralitätsgebot, welches keine Religion innerhalb der Schule propagiert. Geklagt hatte eine Lehrerinn, welche im Zentralrat der Muslime aktiv ist. Sie will weiterkämpfen – und beruft sich auf eine Filmikone.

Die Lehrerinn/Klägerinn brigitte Weiß erzählt von Grace Kelly als eine modischen Inspiration. Sie habe deren Filme gesehen, wobei sich die Fahrszenen im Cabrio ihr einprägten. "Ihr Kopftuch flatterte im Wind. Das fand ich sehr schick – und es war für mich Ausdruck einer christlich-abendländischen Kultur", schwärmt die 52-jährige Hauptschullehrerin im Flur vor Saal III des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf. Passenderweise trägt Weiß auch an diesem wichtigen Tag ihr Kopftuch in der "Grace-Kelly-Variante", wie sie gern sagt: hellbrauner Stoff, zum Dreieck gefaltet, um den Kopf gelegt, mit mehreren Knoten im Nacken gebunden. Haare und Ohren sind bedeckt, wie es ihr muslimischer Glauben gebietet.

Doch auch diese Variante sei eine religiöse Bekundung, die gegen das Neutralitätsgebot in Schulen verstoße, urteilte das Verwaltungsgericht und verbot es.

Der "Koptuchstreit" an Deutschen Schulen hat jedoch schon eine wesentlich längere Vorgeschichte. Die Wurzeln dieser Religions-Streits in Deutschland liegen im Jahr 1998 in Baden-Württemberg. Hier hatte die angehende Lehrerin Fereshta Ludin nicht auf die muslimische Kopfbedeckung verzichten wollen, so dass die damalige Kultusministerin Annette Schavan (CDU) ihr die Übernahme in den Schuldienst nach dem Referendariat verweigerte. Dieses Übernahmeverbot hob im Jahre 2003 das Bundesverfassungsgericht auf, da diesem eine gesetzliche Grundlage fehle. Genaue Vorgaben jedoch wie eine Ermächtigungsgrundlage konkret gestaltet sein müsse, machte das Gericht jedoch nicht.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ die Kammer jedoch den Weg der Berufung zu, erklärte ein Gerichtssprecher.


Hinterlasse eine Antwort

Impressum