Google-Spamfilter ist zulässig
abgelegt im Archiv Urteile am 27.08.07
Das OLG Hamm entschied am 1.3.2007, dass eine Software, welche die Google Suche auf Spam filtert und diesen so dann kenntlich macht, zulässig ist.
Bei diesem sogenannten Google-Spamfilter werden Seiten enttarnt und markiert, welche ohne für den Suchbegriff relevant zu sein, in den ersten Suchergebnissen aufgrund eines (mglw. zu unrecht erhalten) vorderen Platz im Suchmaschinenranking stehen, was zumeist auf sog. Linkfarmen und doorway Seiten zurückzuführen ist, welche nur den Zweck haben, dass Google Ranking zu täuschen.
OLG Hamm 1.3.2007, Az. 4 U 142/06
Urteil im Volltext bei www.jurpc.de

Permalink: Google-Spamfilter ist zulässig
Tags: Google OLG Hamm Spam Spamfilter Doorway Linkfarmen
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