Goldhase ist Goldhase
abgelegt im Archiv Markenrecht am 13.11.07
Der Rechtsstreit um die Bezeichnung "Goldhasen" zwischen dem Schweizer Konzern Lind & Sprüngli gegen den fränkischen Schokoladenhersteller Riegelein ging zugunsten Riegelein aus. Die Sschweizer klagten, weil sie "Angst" hatten, dass "Ihr" Goldhase mit dem von Riegelein verwechselt werde.
Der "Goldhase" selbst ist als Marke durch Lindt geschützt, nichtsdestotroz sahen die Richter keine Verwechslungsgefahr oder gar Gefährdung der geschützten Marke. Begründet wurde dies damit, dass Lindt den "Goldhasen" keinesfalls erfunden habe sondern es sich hierbei um eine altbewährte Form handele und es außerdem absolut üblich sei, Goldfolie als Verpackungsmaterial zu nutzen.
Der Prozess wurde durch alle Instanzen geführt und der bundesgerichtshof verwies den Fall im Oktober 2006 an das OLG Frankfurt zurück, mithin ist Ausstrahlungswirkung auf ähnlich gelagerte Fälle von Markenrechtsprozessen und Markenschutz auszugehen.
Ebenfalls zu diesem Thema bloggt: markenblog

Permalink: Goldhase ist Goldhase
Tags: Goldhasenstreit Markenrecht Marke Lindt
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