Goldhase ist Goldhase

Veröffentlicht von admin on 13.November.2007 Kategorie Markenrecht | schreibe Deinen ersten Kommentar

24717306.jpg

Der Rechtsstreit um die Bezeichnung "Goldhasen" zwischen dem Schweizer Konzern Lind & Sprüngli gegen den fränkischen Schokoladenhersteller Riegelein ging zugunsten Riegelein aus. Die Sschweizer klagten, weil sie "Angst" hatten, dass "Ihr" Goldhase mit dem von Riegelein verwechselt werde.
Der "Goldhase" selbst ist als Marke durch Lindt geschützt, nichtsdestotroz sahen die Richter keine Verwechslungsgefahr oder gar Gefährdung der geschützten Marke. Begründet wurde dies damit, dass Lindt den "Goldhasen" keinesfalls erfunden habe sondern es sich hierbei um eine altbewährte Form handele und es außerdem absolut üblich sei, Goldfolie als Verpackungsmaterial zu nutzen.

Der Prozess wurde durch alle Instanzen geführt und der bundesgerichtshof verwies den Fall im Oktober 2006 an das OLG Frankfurt zurück, mithin ist Ausstrahlungswirkung auf ähnlich gelagerte Fälle von Markenrechtsprozessen und Markenschutz auszugehen.

Ebenfalls zu diesem Thema bloggt: markenblog


Hinterlasse eine Antwort

Impressum