Gleichbehandlung auch im Unrecht ?

Veröffentlicht von admin on 20.Oktober.2007 Kategorie Aktuelles | schreibe Deinen ersten Kommentar

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Der "Deutsche Hanf Verband" (Anm.: was es nicht alles gibt) fordert den Bundesverkehrsminister Tiefensee auf, einen Cannabis-Grenzwert für den Straßenverkehr festzulegen. Selbstverständlich soll dieser dann auch nicht gerade bei null liegen wie bisher, sondern sich an der 0,5 Promille Grenze für Alkohol orientieren.

Mal im Ernst, ihr netten Kiffer – niemand wird ernsthaft in Erwägung ziehen, eine via btmg "verbotene" Substanz mittels einer Freigabegrenze durch die Hintertür quasi zu legalisieren. Der Vorteil den Alkohol gegenüber THC genießt, lässt sich problemlos in Deutschland historisch und geschichtlich mit abendländischer Kultur begründen.

Auch wäre es dem gesetzestreuen Bürger wohl schwerlich erklärbar, dass er kein Telefonat mehr am Steuer führen dürfe wegen der möglichen Ablenkung aber es erlaubt sei, sich via THC vor Fahrtantritt zuzudröhnen. Was ich im übrigen auch über Alkohol denke, wie die Überschrift des Artikels nahe legt.

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