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von laax am 20.10.07

Mal im Ernst, ihr netten Kiffer - niemand wird ernsthaft in Erwägung ziehen, eine via btmg "verbotene" Substanz mittels einer Freigabegrenze durch die Hintertür quasi zu legalisieren. Der Vorteil den Alkohol gegenüber THC genießt, lässt sich problemlos in Deutschland historisch und geschichtlich mit abendländischer Kultur begründen.
Auch wäre es dem gesetzestreuen Bürger wohl schwerlich erklärbar, dass er kein Telefonat mehr am Steuer führen dürfe wegen der möglichen Ablenkung aber es erlaubt sei, sich via THC vor Fahrtantritt zuzudröhnen. Was ich im übrigen auch über Alkohol denke, wie die Überschrift des Artikels nahe legt.
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Permalink: Gleichbehandlung auch im Unrecht ?
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Wong
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