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Familienrecht
von Hans Kolpak am 06.10.08

© Strocchi
Die Eltern des geschlagenen Mädchen ließen Ihren Anwalt ein Schmerzensgeld von 2.200 Euro fordern. Das Bezirksgericht Graz Ost reduzierte den Betrag auf 870 Euro. Einzelheiten berichtet die Kleine Zeitung Steiermark.
Bei mir lief ein vergleichbarer Fall Mitte der Achtziger Jahre anders. Mein Sohn wurde von einem Schulkameraden geboxt und gegen eine Wand geschleudert. Er hat nicht zurückgeschlagen. Er wurde ärztlich versorgt und wegen der Verletzungen für einige Tage vom Schulunterricht freigestellt.
Ich telefonierte und der Junge gab den Hörer an seine Mutter weiter. Schnell wurde ich unterbrochen und wüst beschimpft. Ich legte nach ein paar Minuten auf und sandte den Eltern eine Rechnung über 100 Deutsche Mark mit einer Schmerzensgeldforderung. Diese wurde nicht beglichen trotz einer Erinnerung und dem Hinweis auf weitere Schritte. Schließlich beauftragte ich einen Gerichtsvollzieher, die 100 DM einzusammeln. Das klappte. Die Eltern waren stinksauer und der schulbekannte Schläger auch. Aber um meinen Sohn hat er fortan einen Bogen gemacht. Er beschränkte sich auf Lästerungen und Beschimpfungen.
So geht es auch, oder? Brauche ich Juristen, um mein Alltagsleben zu meistern? Durch meine Eltern wurde ich mit einer guten Portion gesundem Menschenverstand ausgerüstet. Daher verstehe ich auch heute, 55 Jahre alt, immer noch nicht, warum sich Juristen in so vieles einmischen wollen, nur im Geld zu verdienen.
Was hätten Sie getan? Haben Sie vergleichbare Situationen erlebt? Das interessiert mich wirklich.
Hans Kolpak
Jura-Weblog
Permalink: Gibt es Grenzen für anwaltliche Geldgier?
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Wong
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