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GEZ: Unzulässige Besitzabgabe für internetfähige PCs

abgelegt im Archiv Urteile am 07.10.08

GEZ: Unzulässige Besitzabgabe für internetfähige PCs
© __Lolo__
Laut ARD und ZDF nutzten 2007 nur 3,4 Prozent der internet-User Audio-Streaming im Internet. Ich behaupte einfach mal, daß der öffentlich rechtliche Anteil daran nahezu NULL ist. Deswegen tut es mir gut, wenn sich der WDR an einem Studenten die stumpfen Verwaltungszähne ausbeißt. Was sind die Hintergründe im Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster? (Az.: 7 K 1473/07)


Diese schöne Meldung vom 6.10.2008 um 18.12 auf heise.de hat eine Flut von Kommentaren ausgelöst.

Die GEZ gehört abgeschafft. Stattdessen können die Finanzbehörden eine Pauschale an ARD und ZDF aus Steuermitteln abzweigen. Fertig. Punkt. Aus. Es ist einfach nur albern! Kirchensteuer geht doch auch - oder?

Noch entscheiden die Gerichte unterschiedlich, weil auch die Länderregierungen sich noch nicht zu einer Haushaltsabgabe unabhängig von der Anzahl, Art und Nutzungsweise der Geräte durchgerungen haben. Das wäre ein sinnvoller, wenn auch nur halbherziger Schritt. Warum?

Jeder Mensch hat nur zwei Ohren, die er 24 Stunden täglich benutzt. Obwohl die meisten Geräte die meiste Zeit des Tages unbenutzt herumstehen, muß der deutsche Michel 24 Stunden täglich bezahlen. Schilda läßt grüßen! Schildbürger sterben anscheinend niemals aus!

Hans Kolpak
Jura-Weblog

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Tags: GEZ  Gebühreneinzugszentrale  ARD  ZDF  öffentlichrechtlich 

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