Gewissen und Gehorsam – Gericht und Wehrverwaltung

Veröffentlicht von admin on 4.September.2008 Kategorie Völkerrecht | Read the First Comment

Blogeintrag Nr. 200

Gewissen und Gehorsam - Gericht und Wehrverwaltung
© decafinata

Das Spannende an der Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland sind die Konflikte zwischen den Gewalten. Sie treiben die Entwicklung unserer Gesellschaft voran.

Ist ein Soldat per Eid zu blindem Gehorsam verurteilt wie ein Krimineller zu einer Haftstrafe? Was hat ein Soldat verbrochen, daß er seine Grundrechte am Kasernentor abliefern soll? Ist es Wehrkraftzersetzung, völkerrechtlich Verbindliches anzumahnen? Oder ist es nur ideologische Narretei, wenn einem diensthabendem Oberstleutnant der Bundeswehr krasse Unterschiede zwischen dem Verteidigungsministerium und dem Bundesverwaltungsgericht ins Auge stechen?

Jürgen Rose veröffentlicht seine persönliche Meinung, wenn er Angriffskriege ächtet und dabei die Wehrkraft von innen beleuchtet. Schließlich ist er drin und ich bin draußen. Als anerkannter Kriegsdienstverweigerer habe ich eine Bundeswehrkaserne nur als geladener Besucher von innen gesehen.

Wenn das Bundesverwaltungsgericht sogar an das Völkerrecht erinnert, ….

Namentlich dürfen die sich aus der Verfassung ergebenden strikten Bindungen an ›Recht und Gesetz‹ (Art. 20 Abs. 3 GG), an die ›allgemeinen Regeln des Völkerrechts‹ (Art. 25 GG) und an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) nicht zur Seite geschoben und durch ›Abwägung‹ in ihrem Geltungsgehalt und -anspruch gelockert werden, auch wenn dies politisch oder militärisch im Einzelfall unter Umständen zweckmäßig erscheinen mag.

…. dann könnte ein Rheinländer ganz forsch fragen: "Völkerrecht? Bis du jeck, wir ham ja nich mal nen Friedensvertrach!"

Den ausgefallenen Geschichtsunterricht in meiner Gymnasialzeit wußte mein Vater fundiert auszugleichen. Als Sohn eines im Alter von 16 Jahren heimatvertriebenen Ostpreußen vernahm ich manchen Kommentar zur Zeitgeschichte, der mich geprägt hat und mich veranlaßte, auch als erwachsener juristischer Laie Augen und Ohren offenzuhalten. Immerhin bin ich Bürger und nicht nur Einwohner in diesem unserem Lande.

Vielleicht ist es gut, wenn gewisse Einflüsse nur bis ins Ministerium reichen und nicht auch noch ins Bundesverwaltungsgericht oder gar ins Bundesverfassungsgericht. So bieten sich interessierten Bürgern aufschlußreiche Positionen, die es abzuwägen gilt zum Zwecke einer eigenen Meinungsbildung. Für fremdbestimmte Meinungen gibt ja genug Pressemitteilungen durch das BMVg .

Schließlich lieferte das Bundesverfassungsgericht mehrfach Urteile, welche das Ministerium tadelten, das sich des Deutschen Bundestages bediente, um weniger demokratische Vorgehensweisen gesetzlich abzusegnen. Wenn der Bundespräsident unterschreibt, dann ist nur noch das Bundesverfassungsgericht da. Stimmt's oder habe ich recht?

Hans Kolpak
Jura-Weblog


  • Hans Kolpak said,

    Watt mutt, dat mutt. Wat kütt, dat kütt! Beim Recherchieren, wem ich meinen heutigen Blogeintrag zu verdanken habe, fand ich eine aufschlußreiche Pressemitteilung: “Bundeswehrkameraden stellen sich hinter Oberstleutnant Jürgen Rose
    Bei Gewissenskonflikten gibt es eine Pflicht zur Gehorsamsverweigerung

    Unser Kamerad, Oberstleutnant Jürgen Rose, der im Wehrbereichskommando VI in München Dienst tut, stellt die Rechtmäßigkeit des Einsatzes der Recce-Tornados zum Kampfeinsatz gegen die Taliban im Süden und Süd-Osten Afghanistans in Frage. Er hat deshalb gegenüber seinem Vorgesetzten (Chef des Stabes WBK VI, Oberst i.G. Bernhard Frank) schriftlich erklärt, dass ihn dienstliche Arbeiten in Gewissenskonflikte bringen, die unmittelbar den Tornado-Einsatz unterstützten. Rose erwartet, dass er von solchen Tätigkeiten entbunden wird.

    Ähnliche rechtliche Zweifel am Tornado-Einsatz haben wie Oberstleutnant Jürgen Rose auch viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages geäußert, ebenfalls namhafte Rechtswissenschaftler. Bereits vor Jahren haben die ehemaligen Generalinspekteure der Bundeswehr, Klaus Naumann und Hans Peter von Kirchbach, uns Bundeswehrsoldaten aufgefordert , das „an ein höheres Wertesystem gebundene Gewissen“ zu benutzen und sogar von einer „Pflicht zur Gehorsamsverweigerung“ gesprochen.

    Die im Arbeitskreis DARMSTÄDTER SIGNAL (Ak DS) zusammengeschlossenen über 100 aktiven und ehemaligen Offiziere und Unteroffiziere haben großen Respekt vor der Entscheidung von Oberstleutnant Jürgen Rose und werden ihn nach Kräften unterstützen. Die „Signaler“ haben bereits in zwei Offenen Briefen alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages vor der Abstimmung dringend gebeten, dem Tornadoeinsatz in Afghanistan nicht zuzustimmen, da er politisch wie auch militärisch falsch ist und die Kriegsituation beiderseits des Hindukusch nicht löst, sondern verschärft!

    „Allen Kameraden, die ebenfalls rechtliche Zweifel oder politische Kritik an Auslandseinsätzen der Bundeswehr haben, legen wir nahe, sich an uns zu wenden“, so Oberstleutnant a.D. Helmuth Prieß, „da bei unserer Arbeit jede Meinung ohne Spott von Kameraden oder dienstliche Benachteiligungen durch Vorgesetzte zur Diskussion gestellt werden kann“

    gez. Oberstleutnant a.D. Helmuth Prieß (Sprecher des Ak DARMSTÄDTER SIGNAL)”

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