Gesetz zur Anfechtung von "Scheinvaterschaften"

Staatliche Behörden sollen zukünftig die Möglichkeit haben, Vaterschaftsanerkennungen anzufechten, wenn der erfolgten Anerkennung weder eine sozial-familiäre Beziehung noch eine tatsächliche leibliche Vaterschaft zugrunde liegt. Hierfü hat der Deutsche Bundestag am 13.12.2007 einen Gesetzentwurf verabschiedet, welcher das Recht zur anfechtung bei Missbrauch ermöglicht. (BT-Drs. 16/3291)
Vaterschaften sollten um der Kinder Willen anerkannt werden, nicht allein wegen der Papiere, sagte zu diesem Entwurf Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Auch werde mit diesem Gesetz eine Regelung getroffen, die einer gängigen Praxis zum Erschleichen von Aufenthaltsrechten einen Riegel vorschiebt bzw. diese Anerkennung leichter überprüfen und aufheben kann.
Grundsätzlich eine guter Ansatz, bleibt nur zu Hoffen, dass es niemals einen "echten" Vater trifft nur weil er aus dem falschen Land kam.
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