Freisprüche bei Ehrenmorden wurden aufgehoben

Veröffentlicht von admin on 30.August.2007 Kategorie Urteile | schreibe Deinen ersten Kommentar

Freisprüche bei Ehrenmorden wurden aufgehoben

Aufgrund lückenhafter Beweisführung im Ausgangsprozess, in welchem die Brüder (=Täter) der in Berlin ermordeten Türkin Hatun Sürücü freigesprochen wurden, hob der BGH bei zwei der drei Brüder die Freisprüche auf. Dies erfolgte auf Revision der Bundesstaatsanwaltschaft. Nun muss das Berliner Landgericht erneut klären, ob die beiden brüder Mittäter oder nur Gehilfen des dritten und jüngsten Bruders, welcher die junge Frau erschoss und dessen Urteil wg. Mordes rechtskräftig ist, waren.

Darüber hinaus ist problematisch, dass sich die beiden Brüder aktuell in der Türkei aufhalten und einer der beiden nur türkischer Staatsbürger ist. Man darf gespannt sein, wie der Rechtsstaat Türkei, welcher gern im Herzen Europas ankommen möchte, mit Ehrenmorden umzugehen gedenkt.

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