Freiheitsstrafe für Vernachlässigung
abgelegt im Archiv Urteile am 20.09.07
Die Eltern der kleinen Sheila-Selina wurden für die eklatante Vernachlässigung ihres Kindes zu Haftstrafen verurteilt.
Der Vater, 22, muss ein Jahr und neun Monate und die Mutter, 21, für zehn Monate in haft. Beide Haftstrafen wurden ohne Bewährung ausgesprochen.
Als überaus erschreckend ist sowohl die Ungerührtheit der "Eltern" im Prozess sowie nach dem Urteil zu bezeichnen, welche das Kind in einer völlig verdreckten Wohnung mehr dahinvegetieren ließen, denn es kindgerecht aufzuziehen.
Auch fehlte es hier nicht an Hilfe und Hinweisen von Hebamme und Jugendamt, welche so dann aufgrund der Unhaltbarkeit der Zustände eingegriffen und den Eltern das Kind entzogen.
weiterführender Artikel bei focus.de

Permalink: Freiheitsstrafe für Vernachlässigung
Tags: Vernachlässigung Kindesmisshandlung
Stimmen Sie ab für Freiheitsstrafe für Vernachlässigung:
|
Dieser Eintrag wurde mit: 9.33 Punkten (von 3 Stimme(n) insg.) bewertet.
|
| RSS | |
|
| |
| Yahoo! |
|
| Bloglines |
|
| Followen Sie uns bei Twitter! |
Most Popular
Abmahnung
Aktuelles
Arbeitsrecht
Best of
Domainrecht
Europarecht
Familienrecht
Gesetze
Grundrechte
Haftung
Handel
Internetrecht
Juristenalltag
Kurz vorgestellt
Markenrecht
Menschliches
Misc
Rechtsberatung
Rechtspflege
Schon gewusst
