Ferrero wollte „Kinder" für sich allein – und scheiterte

Der Süßwarenfabrikant ferrero klagte u.a. gegen Haribo und Zott auf Unterlassung der Nennung des Begriffes "Kinder" im Zusammenhang mit deren Produkten. Ferrero sah diesen "Begriff", aufgrund der eigenen Produkte wie "Kinderschokolade" etc., als für sich markenrechtlich geschützt an.
Glücklicherweise sind die deutschen Gerichte diesbezüglich sehr verlässlich und genau und lassen eine solchermaßen anmaßende Haltung glatt in allen (!) Instanzen bis hin zur BGH-Revision durchfallen. Noch nicht einmal Ähnlichkeiten in der Produktgestaltung, welche zu Verwechslungsgefahren führen könnten, konnte der BGH bezüglich der "Kinder" Produkte ausmachen.
Verdammt peinliche Schlappe für den Ferrero Konzern und vor allem deren Anwaltschaft.
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