Feindstrafrecht v.s. Bürgerstrafrecht

Prof. Hefendehl (mir noch in guter persönlicher Erinnerung) hat jüngst ein lesenswertes Interview zu den Theorien des Herrn Günther Jakobs zum Thema Feindstrafrecht und Bürgerstrafrecht gegeben.
Kerngedanke dieser Theorie ist, dass bestimmte Personen (Terroristen, Staatsfeinde) nicht unter das für jeden aktuell geltende StGB fallen sollen und diesen darüber hinaus auch die grundrechtlich garantierten bürgerrechte entzogen werden könnten. Man kann diesen Gedanken wohl nur mit "Auge um Auge" und der herrschenden Ohnmacht und Ratlosigkeit gegenüber zu allem bereiten Terroristen und Staatsfeinden begründen.
Trotzdem enthält dieser Gedankenansatz extrem gefährliche Tendenzen, welche Hefendehl im Interview auch vertieft aufzeigt.
Komplettes Interview bei heise.de
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