Feierverbot per Gesetz

Zum Glück nicht in Deutschland, wobei man bei der Regelungswut unserer Politiker, vor allem der auf europäischer Ebene sich da ganz schnell an "Bananenkrümmungstreit" und "Gurkenlänge" erinnert fühlt.
Hier hat sich jedoch Tadschikistan zu einem solchen Gesetz hinreißen lassen. Der Anlass, seine Bürger vor Überschuldung und damit drohender Armut zu schützen, mag ja lobenswert sein, allein das Mittel ist wohl mehr als unverhältnismäßig.
In Deutschland würde ein solches Gesetz in die Grundrechtlich Geschützte allgemeine handlungsfreiheit ungerechtfertigt eingreifen, mithin per se Rechtswidrig und damit nichtig sein.
Link zur Pressemitteilung in der Netzzeitung
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