Fehlende Firewall – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Veröffentlicht von admin on 10.August.2010 Kategorie Internetrecht, Schon gewusst | schreibe Deinen ersten Kommentar

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Die Haftungsbedingungen bei einer fehlenden Firewall waren lange nicht geklärt. Kann man jemanden belangen der sich auf dem PC aufgrund einer fehlenden Firewall Trojaner und Würmer einfängt, somit Unbefugten den Zugang gewährt und diese dann Unfug treiben lässt?

In einem Beispiel sei ein Urteil des Landesgerichtes Köln aus dem Jahr 2007 genannt. Im Fall ging es um das zur Verfügung stellen eines Internetzugangs für Minderjährige, Filesharing und die damit verbundene Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten. Somit können Eltern dafür belangt werden wenn ihre Kinder illegal aus dem Internet Musik herunterladen. Das Kind sei schließlich im Vorfeld von den Eltern darauf hinzuweisen, dass es sich bei so etwas um eine Straftat handelt. Ist dies nicht der Fall so liegt nach dem Urteil des Kölner Landesgerichts eindeutig eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.

Das Gleiche gilt für WLAN-Verbindungen. Der Besitzer eines PCs oder Notebooks, der über die kabellose Verbindung ins Netz geht hat dafür Sorge zu tragen, dass die Verbindung auch sicher ist. Sollte sich jemand unbemerkt einhacken können und über die kabellose Verbindung des Betroffenen seinen Unfug treiben, so ist derjenige zur Verantwortung zu ziehen, der den Zugang zu seiner Verbindung gewährt hat. Ob er nun davon weiß oder nicht…


Foto Quelle Mihael.Mafy

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