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Faule Socke? Laub-Urteil kein Freibrief!

abgelegt im Archiv Haftung am 23.09.08

Faule Socke? Laub-Urteil kein Freibrief!
© Coburg zugunsten von Grundstückseigentümern, die Laub auf dem Geweg versauern lassen, berührt mich zwiespältig. Einerseits ist im Herbst mit Laubglätte zu rechnen, wenn die nassen Blätter zusammenkleben und faulen. Doch gibt es auch faule Socken unter den Hausmeistern und Hauseigentümern. Die haben es nicht nötig, einmal täglich trocknes Laub zusammenzufegen. Solange die Sonne scheint, ist das kein Problem. Was aber, wenn es regnet?


Dann haben viele erst Recht keine Lust. Die ziehen ihre Füße von der Balkonbrüstung runter ins Wohnzimmer zurück, damit die Socken nicht naß werden. Faule Socke nennt man so etwas. Doch Fußgänger sind immer unterwegs, sonst wären es ja Rollstuhlfahrer. Zweiradfahrer inklusive Kinder sind übrigens auch gefährdet. Laub ist eigentlich tückischer als Eis und Schnee.

Wenn die Laubsaison beginnt, haben Sie bitte ein Herz für schusselige Fußgänger! Die sind auch Menschen. Ist die Schulter erst einmal gebrochen, dann ist das Geschrei groß, auch vor dem Coburger Landgericht. Als am 10. Februar 2005 ein Jahrhundertschneefall über das Hochsauerland kam, habe ich vier Mal täglich geschaufelt. Ja und? Ein wenig Sport tut allen gut, besonders aber faulen Socken!

Mit dem Laub übrigens hatte ich keinen Ärger. Die Lkws machten viel Wind und fegten alles weg.

Hans Kolpak
Jura-Weblog

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Tags: Wegeunfall  Laub  Haftung 

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