Erst Terroristen, jetzt auch Wirtschaftsunternehmen

Veröffentlicht von admin on 28.November.2007 Kategorie Aktuelles | schreibe Deinen ersten Kommentar

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Die via Vorratsdatenspeicherung gesammelten persönlichen Daten sollen statt nur der bisher angekündigten und zur Begründung dieses Gesetzes angeführten Terrorismusbekämpfung nun wohl auch zur Verfolgung privatrechtlicher Ansprüche genutzt werden. Zumindest sollen die gesammelten Daten wohl auch verschiedensten Firmen zur Verfolgung möglicher Urheberrechtsverletzungen zur Verfügung gestellt werden.

Der Bundesrat stellt fest, dass nach der Neuregelung des § 113b TKG der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern, wie er im entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (BR-Drs. 64/07) vorgesehen ist, leerläuft.

Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums diesen Widerspruch der beiden Gesetze aufzulösen und eine Regelung zu schaffen, die den Auskunftsanspruch auch erfüllbar macht."

Nun findet genau das statt, was alle Gegner dieses Gesetzes vorausgesagt hatten. Die ohne Anfangsverdacht und richterlichen Beschluss gesammelten Daten werden direkt zivilrechtlich weiterverwandt. Die nächste Stufe wird dann wohl die inhaltliche Analyse auf staatskritische und oppositionelle Inhalte sein. Als nächste Stufe kommt bestimmt der Vorschlag der kommerziellen Nutzung der Daten, wenn man doch schon einmal solch interessante Informationen wie Bankverbindungen und Einkaufsverhalten hat, lassen sich gut Konkurrenzangebote platzieren, Google Adwords lässt grüßen.

Ebenfalls zu diesem Thema bloggt: Kanzlei Dr. Bahr


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