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E-Mail-Adresse ist keine Einladung zu werben!

abgelegt im Archiv Internetrecht am 02.09.08

Eine Telefonnummer ist auch keine Einladung, Werbeanrufe zu erhalten. Eine Türklingel ist auch keine Einladung, Sektierer und Verkäufer zu empfangen. Ohren sind keine Einladung, sich von aufdringlichen Mitmenschen zutexten zu lassen. Augen sind keine Einladung zu einer Werbeflut durch Plakate, Schilder und Transparente. Die Frage bleibt: Wo ist die Grenze? Und ... warum gibt es keine Abmahnflut gegen Infopost und Hauswurfsendungen? Ist das Internet ein rechtlicher Freiraum für abmahngeile Anwälte, ein wilder Westen für geldgierige Raubritter?


Ich lösche eine unerwünschte E-Mail. Ein anderer schreibt an die Wettbewerbszentrale und sonnt sich schließlich in seiner Genugtuung, ein höchstrichterliches Urteil zu seinen Gunsten errungen zu haben. Aus meiner Sicht sind die juristisch gezogenen Grenzen willkürlich festgelegt und einem ständigen Wandel unterworfen. Mit irgendetwas muß sich der Mensch beschäftigen und mit irgendetwas will der Jurist seinen Lebensunterhalt verdienen.

So haben alle ihren Spaß und ich einen Anlaß gefunden, die Meldung von eRecht24.de vom 2. September aufzugreifen und etwas zu schreiben. Da freun' wir uns doch alle!

Hans Kolpak
Jura-Weblog

Nachtrag am 5. September: Mit den Tools von recaptcha.net mindern Sie die Gefahr, daß Harvester Ihre E-Mail-Adresse auslesen.

Beispiel: blog...@4dem.de

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Tags: Spam  Werbung  EMail 

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