Ein Jahr AGG
abgelegt im Archiv Gesetze am 24.08.07
Seit nunmehr einem Jahr ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft, welches die Umsetzung mehrere Europäischer Richtlinien darstellt.
Größtenteils wirken sich die Neuerungen des Gleichbehandlungsgesetzes auf dem arbeitsrechtlichen Sektor aus. Sinn und Zweck des Gesetzes war und ist die Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Behinderung zu unterbinden.
Ob diese Zielsetzung wirklich durch eine gesetzliche Regelung erreicht worden ist, oder ob nunmehr die Ablehnungserklärungen bei Bewerbern einfach nur rechtssicherer (vor-)formuliert werden, ist mehr als fraglich. Zumal der potentielle Anwärter/bewerber auf eine ausgeschriebene Stelle keine fundierten Kenntnisse über die Qualitäten der Mitbewerber, respektive des letztendlich aus dem Einstellungsverfahren als Gewinner hervorgegangen Kandidaten hat.
Darüberhinaus hat das unter Juristen nicht unumstrittene AGG selbst im Internet nun schon eigene Blogs zu dessen Diskussion.

Permalink: Ein Jahr AGG
Tags: AGG Gesetz Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
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Kommentar von:
Kerstin
(16.10.07 11:08 Uhr)
Sehe es ähnlich wie der Autor. Ob die gesetzliche Regelung des AGG tatsächlich bewirkt, dass Diskriminierungen zurückgehen, ist zu bezweifeln. Auch ArbeÃtgeber stelle sich auf neue Vorgaben ein.
Kommentar von:
carsten f.
(16.10.07 20:06 Uhr)
Es läuft wohl darauf hinaus, das jene die sich bisher "moralisch" verhalten haben, nun in ihrem Verhalten bestätigt werden, wohingegen die anderen nicht wirklich Sanktionen, mangels Nachweisbarkeit, zu befürchten haben.
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