Dumm, Dümmer, am Dümmsten
abgelegt im Archiv Aktuelles am 22.08.07
Die Polizei beklaut....
und sich dabei auch noch erwischen lassen. Ein Mann hat in Münster beim Verlassen der Polizeiwache, auf welcher er sich zur Vernehmung wegen eines Diebstahlsdeliktes (§§ 242 ff. StGB) befand, versucht ein fahrrad zu entwenden.
Dummerweise wurde er hierbei sogleich wieder von der Polizei beobachtet und beim Versuch auf dem Diebesgut davon zu radeln, wieder in Gewahrsam genommen. Somit hat der Täter nunmehr eine weitere Strafanzeige wegen Diebstahls erhalten.
Hierbei kommen nun sogar der Besonders schwere Fall des Diebstahls gem. § 243 I Nr. 2 StGB in Betracht, falls das Fahrrad angeschlossen war sowie der Unbefugte Gebrauch des Bikes gem. § 248b.
Quelle: WDR

Permalink: Dumm, Dümmer, am Dümmsten
Tags: Polizei Diebstahl Fahrrad StGB
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