Die Niederlande machen es vor: keine Verjährungsfristen mehr bei Kindesmissbrauch
abgelegt im Archiv Aktuelles , Gesetze am 06.04.10

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Sexueller Missbrauch von Kindern werde künftig in den Niederlanden ohne Verjährungsfristen strafrechtlich verfolgt, kündigte Justizminister Ernst Hirsch Ballin an. Dank der Unterstützung durch Christ- und Sozialdemokraten sowie der Rechtsliberalen gab es für diese Gesetzesänderung eine klare Mehrheit im Parlament.
Die Verjährungsfrist in den Niederlanden betrug bisher 20 Jahre nach Vollendung der Volljährigkeit des Opfers. Ausschlaggebend für die Änderung war für den christdemokratischen Justizminister, dass sich Opfer erst in einem höheren Alter entschließen, über die Taten zu sprechen und die Namen der Täter zu nennen. Die Zeit der Offenbarung läge häufig nach ihrem 38. Geburtstag, bis zu dem bislang eine strafrechtliche Verfolgung möglich gewesen war.
Der neue Gesetzesentwurf in den Niederlanden regt auch die Debatten um das Thema in Deutschland an. In der Bundesrepublik haben Opfer zehn Jahre nach ihrem 18. Geburtstag Zeit, sexuellen Missbrauch anzuzeigen, in besonders schweren Fällen 20 Jahre.
Die CDU ist für eine Neuregelung der Verjährungsfristen. So sprach sich Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) gerade für eine Verlängerung aus, wobei Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Bedenken äußerte. Sie ist der Auffassung, dass eine Aufklärung von Missbrauchsfällen nach 40 oder 50 Jahren nicht mehr möglich sei.
Tags: Sexueller Missbrauch von Kindern, Verjährungsfristen, Niederlande, Volljährigkeit, Opfer, Täter, Deutschland
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