Die Chinesen kommen

Zumindest deren Anwälte, falls diese überhaupt wollen. Denn das Bundesjustizministerium hat den Anwaltsmarkt nun auch für Chinesische Anwälte in Deutschland geöffnet. Diese dürfen sich nunmehr hier niederlassen und in ihrem Heimatrecht sowie dem Völkerrecht beraten.
Sie müssen neben ihrer berufsbezeichnung auch die ihres Herkunftsstaates führen, welche sodann für China "Lü shi" ist.
Somit sind die Juristen aus dem Reich der Mitte den schon in Deutschland zugelassenen Anwälten aus 17 anderen Staaten gleichgestellt, welche bisher schon unter selbigen Bedingungen in Deutschland beratend tätig werden dürfen. Hierbei handelt es sich um Juristen aus z.B. Japan, den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien und Kanada. Ob das nun einen Zuwanderungsboom auslösen wird, darf dahingestellt bleiben.
Wir (Deutschland) brauchen gut ausgebildete Ingeneure, Ärzte und IT-Kräfte – Anwälte haben wir jetzt schon mehr als genug. Hätte das BMJ mal lieber eine anständige Reform des JAG/Richtergesetzes hinbekommen, statt sich mit solch unwichtigen Dingen zu beschäftigen.
Ebenfalls zu diesem Thema, aber weniger kritisch als ich bloggt: ra-hänsch
saibot said,
Da wurde eben (durch wen auch immer) gründliche Lobby-Arbeit gemacht.
Was ich mich allerdings frage: können die sich überhaupt so einfach in D nieder lassen? wohl kaum. Zudem ist die Nachfrage ebenso überschaubar… eine komische Sache ists schon.
carsten f. said,
Niederlassen dürfen sie sich ab sofort, das hat das BMJ ja so beschlossen. Du darfst beim “Markt” nicht unbedingt an private Streitigkeiten denken, sondern eher an Unternehmen welche vor einem Start nach China sich von hier aus einen Überblick über die Rechtslage verschaffen wollen. (Kauf von Grundstücken, Baugenehmigung für Fabriken, Anlagen etc., Arbeitsverträge mit Chinesen) Für solche Fragen einen hier ansässigen Fachmann zu haben, ist da schon viel Wert.
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