Deutschland missachtet Völker- und Europarecht

Vor dem Hintergrund der aktuellen Praxis in vielen Bundesländern, Flüchtlinge und vor abschiebung geschützte Personen einen Wohnsitz nur in dem jeweiligen Bundesland, Bezirk oder Landkreis zu ermöglichen, in welchem die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde, fordert das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) die freie Wahl des Wohnsitzes für Flüchtlinge, da Beschränkungen [laut eigenem Gutachten] unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht seien, wenn diese Personen in Deutschland Sozialleistungen bezögen.
Hierbei stehen sich nunmehr das Ziel der Kontrolle der Bundesländer bzgl. der Aufenthaltsorte der Flüchtlinge sowie der Eingriff in die Freizügigkeit (Grundrecht, zumindest jedoch bei Nicht-EU-Bürgern die allg. Handlungsfreiheit) gegenüber.
Eine Reaktion auf die Aufforderung steht bisher aus.
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