Der Spieß wurde umgedreht – Juristen aus Hagen verurteilt

Die beiden Juristen aus Hagen hatten ein leichtes Spiel mit den arglosen Ebay-Händlern: Gezielt suchten sie nach Formfehlern in den AGBs der Verkäufer, um bei kleinsten Fehlern Abmahnkosten einzufordern.
Der Anwalt (47) und der Notar (63) aus Hagen zockten so mithilfe eines eingeweihten Pärchens, das jedes Mal als Kläger fungierte, die arglosen Geschäftleute ab. So strichen sie mehr als 35.000 Euro Abmahnkosten ein.
Mit ihrer lukrativen, aber kriminellen Masche haben sich die beiden in eine sehr missliche Lage manövriert:
Den 18. Juni 2008 wir die große Hagener Anwaltskanzlei in der Hagener City wohl nie vergessen: Morgens um 8.30 Uhr standen unerwartet Ermittler mit Durchsuchungsbeschluss auf der Matte. Bis 13 Uhr waren die Beamten emsig, sie durchwühlten Schränke, Ordner und Akten, schleppten Kartons mit belastenden Unterlagen aus den Büros.
In den Fokus des Interesses eines pedantisch genauen Staatsanwaltes namens Dr. Holger Schlüter geriet recht schnell ein einzelner Anwalt der oben genannten Kanzlei. Dieser hatte ohne Umschweife innerhalb von nur drei Monaten sage und schreibe 280 Wettbewerbsverstöße kostenpflichtig abgemahnt.
Durchweg betroffen waren arglose Ebay-Händler, denen im Verkaufsprozedere kleine Fehler untrerlaufen waren.
So reichte eine fehlerhafte Formulierung in deren Online-AGBs aus, Opfer des "tüchtigen" Anwalts zu werden. Zum Beispiel in der Widerrufsbelehrung: So muss es heißen "Rücknahme innerhalb eines Monates" und nicht, wie es irrtümlich vorkam, "innerhalb von vier Wochen".
Als die Zahl Abgemahnter im Internet zunahm und der Ärger auf die Kanzlei groß wurde, stellte der Anwalt sein Handeln ein. Fand jedoch nahtlosen Ersatz in einem bekannten Notar, der weiter mit der Abzocke fortfuhr.
Er verschickte insgesamt 74 Abmahnungen an Ebay-Händler, 29 Mal wurde abkassiert – 11 Mal mit den Kläger-Eheleuten geteilt (3600 Euro). Auch der Notar log dreist: Vor dem Hagener Landgericht bestritt er eine Gebührenabsprache (Az. 8 O 133/08).
Für den Notar kann es nun brenzlig werden: Er akzeptierte einen Strafbefehl über 12 000 Euro. 120 Tagessätze bedeuten "vorbestraft", er dürfte sein Notariat verlieren. Der City-Anwalt ist aus der Großkanzlei ausgeschieden, schluckte 11 Monate auf Bewährung wegen Betruges sowie 7500 Euro Geldbuße. Noch ist fraglich, ob er im Aufsichtsrat eines großen Hagener Sportvereins bleiben darf.
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