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Arbeitsrecht
von laax am 05.09.07

Hier hatte der Kläger im Gespräch mit einem Kollegen den gemeinsamen Chef als "das größte arschloch der Welt" tituliert und wurde durch einen Dritten hierbei belauscht. Dieser Dritte trug dem Chef diese unfeine Bezeichnung seiner zu, worauf dieser dem Kläger kündigte.
Das LAG ging nun von der Prämisse aus, dass es sich hierbei um ein privates Gespräch unter Kollegen handelte, mithin nicht direkt an den "Beschimpften" gerichtet war, so dass unter normalen Umständen kein Dritter von der Beleidigung Kenntnis erlangt hätte. Somit sprächen die Umstände des hier konkret vorliegenden Einzelfalles gegen die ausgesprochene Kündigung.
LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. 20.7.2006, 1 Sa 69/06
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Permalink: Dar man den Chef ein Arschloch nennen ?
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Wong
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