Bundesratsinitiative zur Wiederaufnahme von Strafverfahren
abgelegt im Archiv Aktuelles am 14.08.07
Die Bundesländer NRW und Hamburg streben eine gemeinsame Initiative, mit dem Ziel einen Wideraufnahmegrund bei schwersten Verbrechen in die StPO aufzunehmen, an. Hierbei soll ein rechtskräftig freigesprochener, jedoch im Nachhinein der Tat Überführter doch noch verurteilbar sein bzw. werden.
Hierbei sollen laut Roswitha Müller-Piepenkötter (Justizministerin NRW) und carsten-Ludwig Lüdemann (Justizsenator Hamburg) "Gerechtigkeitslücken in der bestehenden Rechtslage geschlossen werden". Unter "schwersten" Straftaten werden hierbei Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen verstanden. Hierbei sollen auch neueste wissenschaftlich anerkannte Untersuchungsmethoden wie DNA-Analysen zum wirksamen Einsatz kommen.
Eine Änderung würde den bisherigen § 362 StPO betreffen, welcher um eine neue Ziffer 5 erweitert werden soll: wenn auf der Grundlage neuer, wissenschaftlich anerkannter technischer Untersuchungsmethoden, die zur Zeit der Hauptverhandlung nicht zur Verfügung standen, Beweismittel beigebracht werden, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen zur Überführung des freigesprochenen Angeklagten geeignet sind. Satz 1 Nr. 5 gilt nur in Fällen des vollendeten Mordes (§ 211 des Strafgesetzbuches), Völkermordes (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 des Völkerstrafgesetzbuches), des Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechens gegen eine Person (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 des Völkerstrafgesetzbuches) oder wegen der mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu ahnenden Anstiftung zu einer dieser Taten.
Pressemitteilung der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen vom 10. August

Tags: NRW Hamburg § 362 StPO Änderung Wiederaufnahme Urteil Rechtskraft
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