Big Brother und Gesinnungsstrafrecht
abgelegt im Archiv Aktuelles am 19.09.07
Erst im PC schnüffeln, nun Haftstrafen für blose Anwesenheit in Ausbildungslagern. Das hätte zumindest gerne Brigitty Zypris, Bundesjustizministerin. Sorgen soll hierfür ein neuer Paragraph 89a im Strafrecht, welcher die Vorbereitung von Gewalttaten strafbar macht, worunter auch das sich Unterweisen lassen bezüglich terroristischer Akte gezählt werden soll. Neben islamistischen Ausbildungscamps hat die Bundesjustizministerin auch Ausbildungslager heimischer Rechtsextremisten, sog. Wehrsportgruppen, im Auge.
Sie bemerkt aber zugleich selbst, dass es zu Nachweisproblemen kommen wird, wer nun wirklich in einem sog. "Terrorcamp" oder Wehrsportlager war oder wer nur ein wenig Abenteuerurlaub machte oder Gotcha/Paintball spielte.
Irgendwie erscheinen alle aktuellen Anstrengungen der durchaus bedrohlichen politischen Lage mehr hilfloses und zielloses gegenüberzustehen. Aber ob bürgerrechte einschränken, Passagierflugzeuge abschießen lassen, zu unbestimmte Strafnormen erlassen und schon das alleinige sich informieren unter Strafe zu stellen wirklich der richtige Weg sind, darf stark bezweifelt werden.
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Permalink: Big Brother und Gesinnungsstrafrecht
Tags: Zypris § 89a StGB Terrorcamps Wehrsportlager
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