BGH bestätigt Zündel-Urteil
abgelegt im Archiv Aktuelles am 19.09.07
Somit ist die Verurteilung wegen Leugnens des Holocoust durch Ernst Zündel rechtskräftig und Herr Zündel darf nun seine 5 jährige Haftstrafe antreten.
Zu dieser Haftstrafe wurde Zündel wegen Volksverhetzung vom Mannheimer Landgericht verurteilt, da er via Internet den während der Nazizeit in Deutschland verübten Massenmord an Juden vehement bestritt. Zündel präsentierte sich auch noch während des Prozesses als Antisemit und überzeugter Nationalsozialist. Der Anwalt Zündels, selbst prominentes NPD Mitglied, kritisierte das Urteil und kündigte Verfassungsbeschwerde gegen dieses an.
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Permalink: BGH bestätigt Zündel-Urteil
Tags: Ernst Zündel Prozess Revision Verurteilung Holocoust
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