jura

BGH bestätigt Zündel-Urteil

abgelegt im Archiv Aktuelles am 19.09.07

BGH bestätigt Zündel-Urteil
Somit ist die Verurteilung wegen Leugnens des Holocoust durch Ernst Zündel rechtskräftig und Herr Zündel darf nun seine 5 jährige Haftstrafe antreten.

Zu dieser Haftstrafe wurde Zündel wegen Volksverhetzung vom Mannheimer Landgericht verurteilt, da er via Internet den während der Nazizeit in Deutschland verübten Massenmord an Juden vehement bestritt. Zündel präsentierte sich auch noch während des Prozesses als Antisemit und überzeugter Nationalsozialist. Der Anwalt Zündels, selbst prominentes NPD Mitglied, kritisierte das Urteil und kündigte Verfassungsbeschwerde gegen dieses an.

weiterführender Artikel bei spigel.de

Permalink: BGH bestätigt Zündel-Urteil

Tags: Ernst  Zündel  Prozess  Revision  Verurteilung  Holocoust 

Stimmen Sie ab für BGH bestätigt Zündel-Urteil:

  • Currently 9.50/10
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
Dieser Eintrag wurde mit: 9.50 Punkten (von 4 Stimme(n) insg.) bewertet.
 
Share It
RSS rss
Google google
Yahoo! yahoo
Bloglines Bloglines
TwitterFollowen Sie uns bei Twitter!
Most Popular   Abmahnung   Aktuelles   Arbeitsrecht   Best of   Domainrecht   Europarecht   Familienrecht   Gesetze   Grundrechte   Haftung   Handel   Internetrecht   Juristenalltag   Kurz vorgestellt   Markenrecht   Menschliches   Misc   Rechtsberatung   Rechtspflege   Schon gewusst