Betrunken über den Wolken - Kündigung
abgelegt im Archiv Urteile am 29.08.07
Trunkenheit am Arbeitsplatz rechtfertigt die Kündigung, stellte nun das Arbeitsgericht Frankfurt am Main fest. Auch wenn hier von "ausdrücklicher" Regelung im Arbeitsvertrag gesprochen wird, ist wohl davon auszugehen, dass dies auch konkludente (unausgesprochene) Übereinkunft eines jeden Arbeitsverhältnisses ist.
Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine Stewardess, welche aufgrund Ihrer Alkoholfahne und alkoholbedingter schlechter Artikulationsfähigkeit auffiel, mithin auch noch im direkten Kundenkontakt mit Lufthansakunden stand.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass ein alkoholisierter Arbeitnehmer nicht seinen Arbeitsvertraglichen Pflichten dergestalt nachkommen kann und wird, das er seiner Vertraglichen Verpflichtung genügt.
Az.: 17 Sa 1339/06
Link zum Artikel bei Frankfurter Neue Presse

Permalink: Betrunken über den Wolken - Kündigung
Tags: Kündigung Alkohol Alkohoverbot arbeitsrechtliche Konsequenzen Arbeitsvertrag
Stimmen Sie ab für Betrunken über den Wolken - Kündigung:
|
Dieser Eintrag wurde mit: 8.00 Punkten (von 10 Stimme(n) insg.) bewertet.
|
| RSS | |
|
| |
| Yahoo! |
|
| Bloglines |
|
| Followen Sie uns bei Twitter! |
Most Popular
Abmahnung
Aktuelles
Arbeitsrecht
Best of
Domainrecht
Europarecht
Familienrecht
Gesetze
Grundrechte
Haftung
Handel
Internetrecht
Juristenalltag
Kurz vorgestellt
Markenrecht
Menschliches
Misc
Rechtsberatung
Rechtspflege
Schon gewusst
