Betrunken über den Wolken – Kündigung

Veröffentlicht von admin on 29.August.2007 Kategorie Urteile | schreibe Deinen ersten Kommentar

Betrunken über den Wolken - Kündigung

Trunkenheit am Arbeitsplatz rechtfertigt die Kündigung, stellte nun das Arbeitsgericht Frankfurt am Main fest. Auch wenn hier von "ausdrücklicher" Regelung im Arbeitsvertrag gesprochen wird, ist wohl davon auszugehen, dass dies auch konkludente (unausgesprochene) Übereinkunft eines jeden Arbeitsverhältnisses ist.
Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine Stewardess, welche aufgrund Ihrer Alkoholfahne und alkoholbedingter schlechter Artikulationsfähigkeit auffiel, mithin auch noch im direkten Kundenkontakt mit Lufthansakunden stand.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass ein alkoholisierter Arbeitnehmer nicht seinen Arbeitsvertraglichen Pflichten dergestalt nachkommen kann und wird, das er seiner Vertraglichen Verpflichtung genügt.

Az.: 17 Sa 1339/06

Link zum Artikel bei Frankfurter Neue Presse


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