BaWü haftet nicht für FlowTex Schäden

Das OLG Karlsruhe versagt, wie auch vorab schon das LG Karlsruhe, die amtshaftung des Landes Baden-Württemberg gegenüber den Gläubigern der Firma FlowTex. Hierbei handelt es sich um einen der größten Wirtschaftsbetrugsfälle der BRD mit ca. 1,1 Milliarden Euro Streitwert.
Die Kläger, Banken und Leasinggesellschaften sowie verschiedene Anleger, versuchten das Land in die Haftung für die durch die FlowTex Pleite entstandenen Schäden zu nehmen. Hierzu führten diese an, dass Landesbeamte die betrügerischen Machenschaften von FlowTex zwar durchschaut aber nicht aufgedeckt hätten.
Die Gerichte wiesen dieses Ansinnen jedoch mit der Begründung ab, dass es zwar Steuerfahndern auffiel, dass nicht alle Maschinen der Firma rentabel arbeiteten, es jedoch nicht nachweisbar sei, dass der dahinterstehende Betrug den Beamten bekannt gewesen sei.
Die Revision wurde zwar nicht zugelassen, jedoch können die Kläger noch Beschwerde beim BGH einlegen.
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