Bürokratische Hindernisse für Christian Wulff

Veröffentlicht von admin on 14.Juni.2010 Kategorie Aktuelles , Best of | schreibe Deinen ersten Kommentar

Bürokratische Hindernisse für Christian Wulff
© © O de Andrade

Mit dem Amt des Bundespräsidenten nicht vereinbar ist Wulff als Mandatsträger im Landtag. Und Christian Wulff (CDU) plant einen nahtlosen Wechsel vom Amt des Ministerpräsidenten ins höchste Staatsamt.
Dabei gibt es möglicherweise formale Probleme: Ein Bundespräsident darf weder in einem Parlament sitzen noch einer Regierung angehören. Wulff könnte deshalb im Falle eines Wahlsieges sein Amt nicht sofort am 30. Juni übernehmen, denn sein Abgeordneten-Mandat kann er erst zur nächsten Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 1. Juli ablegen.

Die Bundesversammlung müsste also zum ersten Mal in der deutschen Geschichte unterbrochen und am nächsten Tag fortgesetzt werden. Denn erst dann könnte Wulff die Wahl offiziell annehmen. Juristen des Bundes- und des Landtages klären jetzt das verfassungsrechtliche Prozedere.

In der niedersächsische Staatskanzlei sieht man in dem Vorgehen keine Probleme. "Sobald der Abgeordnete Christian Wulff seinen Mandatsverzicht erklärt, ist dieser Verzicht auch wirksam", sagte der Leiter der Staatskanzlei, Lothar Hagebölling, am Donnerstag in Hannover. Der Präsident des Niedersächsischen Landtags, Hermann Dinkla (CDU), sei am 30. Juni bei der Bundesversammlung als Wahlmann anwesend und bereit, die Rücktrittserklärung Wulffs entgegenzunehmen.
Ein Sprecher des Landtages widersprach dieser Darstellung. Der Rücktritt würde erst wirksam, wenn das Plenum ihn bestätigt habe.


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