Auch für Radfahrer: Trunkenheit, Unfall und Fahrverbot

Veröffentlicht von admin on 25.August.2008 Kategorie Verkehrsrecht | schreibe Deinen ersten Kommentar

Auch für Radfahrer: Trunkenheit, Unfall und Fahrverbot
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Aleksander Bochenek

Es muß kein Kraftfahrzeug sein, nicht einmal ein Fahrrad, auch betrunkene Fußgänger sind für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich, auch wenn das in ihren besoffenen Kopp nicht rein will. Die Rechtsprechung würdigt schon lange die Umstände und die Einstellung von Verkehrssündern im Einzelfall. Halten Sie alkoholisiertes Radfahren durch Pedalritter immer noch für ein Kavaliersdelikt?

Auch wenn für Radfahrer großzügigere Promillegrenzen angewandt werden, so mach RA G. Kaßing deutlich, daß bei Unfällen genauso streng geurteilt wird wie bei Kraftfahrern.

Der Verlust der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge ist also auch möglich, wenn betrunkene Fahrradfahrer und Fußgänger sich im Straßenverkehr bewegen, ganz besonders jedoch, wenn sie dabei einen Verkehrsunfall verursachen oder an einem beteiligt sind.

Hans Kolpak
Jura-Weblog


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