„Slamming" per Urteil verboten

Jeder kennt die mehr oder weniger netten Telefonverkäufer, welche einem den "absolut günstigsten" Tarif anbieten und diesen auch "sofort und völlig kostenfrei" für einen "freischalten" wollen. Diese sog. "Slamming" ist das Umstellen des Telefonanschlusses auf einen anderen Anbieter ohne das Einverständnis des Kunden.
Hiergegen klagte eine Verbraucherzentrale im Auftrag mehrerer Opfer gegen die diese Geschäftspraktik anwendende "colt Telekom" vor dem LG Frankfurt/Main und gewann. Nunmehr stehen der Colt Telekom bei Wiederholung dieser Geschäftspraktik sowohl 250ooo,-€ als auch Haft für deren Geschäftsführer in Aussicht.
Weiterführender Artikel bei teltarif.de
Hinterlasse eine Antwort