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Arbeitsrecht - Verspätung des Arbeitnehmers durch Bahnstreik

abgelegt im Archiv Arbeitsrecht am 15.08.07

Arbeitsrecht - Verspätung des Arbeitnehmers durch Bahnstreik
Grundsätzlich sind arbeitnehmer verpflichtet, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu sein.
Sind Streiks, wie aktuell jener der Deutschen Bundesbahn, publik und terminiert
angekündigt, so ist es dem Arbeitnehmer zumutbar auf Alternativen
(Bus/PKW/Taxi) auszuweichen. Darüber hinaus ist es laut M. Eckert, FA für
Arbeitsrecht und Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)
"besonders wichtig, den Arbeitgeber schnellstmöglich über eine mögliche
Verspätung zu informieren" Der Grundsatz "Ohne Arbeit kein
Lohn" findet bezüglich Verspätungen aufgrund des angekündigten
Bahnstreiks uneingeschränkt Anwendung.

Pressemitteilung des Deutschen Anwaltvereins vom 7. August 2007


Permalink: Arbeitsrecht - Verspätung des Arbeitnehmers durch Bahnstreik

Tags: Bahn  Streik  Verspätung  Lohn  Arbeit  Arbeitsrecht 

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