Arbeitsrecht: Private E-Mails sind Kündigungsgrund

Für den Laien ist es vermutlich unverständlich doch Richter haben geurteilt, dass die Nutzung privater E-Mails am Arbeitsplatz eine sofortige und fristlose Kündigung nach sich ziehen darf. So urteilte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen unter dem AZ: 12 SA 875/09.
Im konkreten Fall ging es allerdings um eine erheblich Nutzung von täglich mehreren hundert E-Mails, die vom Firmenrechner aus gesendet wurden. In einem solch drastischen Fall bedarf es dann auch keiner Abmahnung mehr und die Kündigung kann direkt ausgesprochen werden.
Interessanterweise konnte sich der betroffene Arbeitnehmer auch nicht darauf berufen, dass in der Pause die Erlaubnis zum E-Mailen bestand und auch die 30-jährige Treue zum Arbeitgeber wurde nicht strafmildernd gewertet.
Zur Begründung hieß es, dass derart viele E-Mails keinen Raum mehr für die dienstlichen Aufgaben ließe und insofern das Arbeitsverhältnis leidet.
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