Anwaltsmonopol ade’

Der deutsche bundestag hat mit großer Mehrheit das neue Rechtsdienstleistungsgesetz verabschiedet. Nun dürfen auch Nichtjuristen kostenlos rechtsberatend tätig werden. Sinnvoll erscheint dies bei z.B. karitativen Einrichtungen oder Berufsträgern welche in ihrer Tätigkeit bisher schon knapp an der Grenze zur Rechtsberatung tätig waren wie Steuerberater und Architekten/Bauingenieure. Anders wohl bei Berufsträgern, welche bisher eigentlich überhaupt nicht beratend waren wie Handwerker o.ä.
Fraglich bleibt somit, ob sich hieraus wirklich ein Vorteil des Beratenen entwickelt, oder ob dieser nun zwar kostenlos (rechts-) beraten wird, diese Beratung aber genauso kostenlos wie umsonst ist und sich hieraus am Ende mehr Schaden als Nutzen ergeben.
Ebenfalls zu diesem Thema bloggt: ra-heansch sowie der steuerrechtblog
Hinterlasse eine Antwort