Änderungen im Unterhaltsrecht ab 2008

Veröffentlicht von admin on 12.November.2007 Kategorie Gesetze | schreibe Deinen ersten Kommentar

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Ein gesetz zur Änderung des aktuell gültigen Unterhaltsrechts soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Hierbei sind massive Änderungen zu erwarten. Vom geänderten Unterhaltsrecht profitieren in erster Linie die Kinder. Diese sind bei Trennung der Eltern als besonders schutzbedürftig zu erachten Daher sollen diese zukünftig bei Unterhaltszahlungen an erster Stelle stehen. "Ist nicht genügend Geld vorhanden, sollen Kinder Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigen haben" sagt Brigitte Zypries.

Unabhängig vom Familienstand sollen zukünftig Mütter und Väter bei der Dauer des Betreuungsunterhalts gleich behandelt werden. Der Betreuungsunterhalt ist sodann während der ersten drei Lebensjahre des Kindes, nach billigem ermessen auch darüber hinaus, zu zahlen.

Nun bleibt nur noch abzuwarten, was zur Gegenfinanzierung dieser Maßnahme so alles gestrichen wird.

Ebenfalls zu diesem Thema bloggt: lawontheblog

BMJ Pressemitteilung


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