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Urteile
von laax am 19.11.07

In einem Normenkontrollverfahren hat nun das OVG Berlin-Brandenburg diese Verordnung als rechtmäßig erachtet.
Eine meines erachtens nach inhaltlich ziemlich unsinnige Entscheidung auch wenn man sich aufgrund der bestehenden Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers mit mehr oder weniger guten Argumenten so entscheiden kann. Hier hat aber wohl jemand mehr auf politische Befindlichkeiten denn auf echte Sachverständige gehört.
Link zu OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15. 11. 2007 - 5 A 1/06
Permalink: AmStaff in Brandenburg verboten
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Wong
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