AmStaff in Brandenburg verboten

Die aktuelle Brandenburgische Hundehalterverordnung verbietet gänzlich das Halten von hunden der Rasse American Staffordshire Terrier, da und indem es diese mittels unwiderleglicher Vermutung als gefährlich einstuft. Die Verordnung sieht auch von der bestehenden Möglichkeit einzelne Tiere hiervon durch Ableistung eines Wesenstests zu befreien ab.
In einem Normenkontrollverfahren hat nun das OVG Berlin-Brandenburg diese Verordnung als rechtmäßig erachtet.
Eine meines erachtens nach inhaltlich ziemlich unsinnige Entscheidung auch wenn man sich aufgrund der bestehenden Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers mit mehr oder weniger guten Argumenten so entscheiden kann. Hier hat aber wohl jemand mehr auf politische Befindlichkeiten denn auf echte Sachverständige gehört.
Link zu OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15. 11. 2007 – 5 A 1/06
Hinterlasse eine Antwort