jura

Abschreiben nicht Rechtswidrig

abgelegt im Archiv Aktuelles am 17.12.07

19142353.jpg
So zumindest im Falle von perlentaucher.de, welcher nichts anderes macht, als abstracts von Buchrezensionen großer Printmedien bzw. deren Online-Ablegern zu erstellen und diese sodann zu vermarkten. Hierbei wurden sogar teilweise einzelne Passagen der Rezensionen im Original übernommen Darin sieht zumindest das OLG Frankfurt keine Verletzung von Uhrheberrechten, im Gegenteil seien die abstracts neue eigenständige Werke, in seiner am vergangenen Dienstag ergangenen Entscheidung.

Das OLG Frankfurt lies die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Kläger SZ und FAZ
wollen nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten um dann zu entscheiden, ob in Revision gehen.

Link zur Pressemitteilung des OLG Frankfurt



Permalink: Abschreiben nicht Rechtswidrig

Tags: SZ  FAZ  Perlentaucher  OLG  Frankfurt 

Stimmen Sie ab für Abschreiben nicht Rechtswidrig:

  • Currently 9.00/10
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
Dieser Eintrag wurde mit: 9.00 Punkten (von 1 Stimme(n) insg.) bewertet.
 
Share It
RSSrss
Google google
Yahoo! yahoo
Addthis Subscribe using any feed reader!
Bloglines Bloglines
TwitterFollowen Sie uns bei Twitter!
Most Popular   Abmahnung   Aktuelles   Arbeitsrecht   Best of   Domainrecht   Europarecht   Familienrecht   Gesetze   Grundrechte   Haftung   Handel   Internetrecht   Juristenalltag   Kurz vorgestellt   Markenrecht   Menschliches   Misc   Rechtsberatung   Rechtspflege   Schon gewusst