Abschreiben nicht Rechtswidrig

So zumindest im Falle von perlentaucher.de, welcher nichts anderes macht, als abstracts von Buchrezensionen großer Printmedien bzw. deren Online-Ablegern zu erstellen und diese sodann zu vermarkten. Hierbei wurden sogar teilweise einzelne Passagen der Rezensionen im Original übernommen Darin sieht zumindest das OLG Frankfurt keine Verletzung von Uhrheberrechten, im Gegenteil seien die abstracts neue eigenständige Werke, in seiner am vergangenen Dienstag ergangenen Entscheidung.
Das OLG Frankfurt lies die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Kläger SZ und FAZ
wollen nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten um dann zu entscheiden, ob in Revision gehen.
Link zur Pressemitteilung des OLG Frankfurt
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