Abschreiben nicht Rechtswidrig
abgelegt im Archiv Aktuelles am 17.12.07
So zumindest im Falle von perlentaucher.de, welcher nichts anderes macht, als abstracts von Buchrezensionen großer Printmedien bzw. deren Online-Ablegern zu erstellen und diese sodann zu vermarkten. Hierbei wurden sogar teilweise einzelne Passagen der Rezensionen im Original übernommen Darin sieht zumindest das OLG Frankfurt keine Verletzung von Uhrheberrechten, im Gegenteil seien die abstracts neue eigenständige Werke, in seiner am vergangenen Dienstag ergangenen Entscheidung.
Das OLG Frankfurt lies die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Kläger SZ und FAZ
wollen nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten um dann zu entscheiden, ob in Revision gehen.
Link zur Pressemitteilung des OLG Frankfurt

Permalink: Abschreiben nicht Rechtswidrig
Tags: SZ FAZ Perlentaucher OLG Frankfurt
Stimmen Sie ab für Abschreiben nicht Rechtswidrig:
|
Dieser Eintrag wurde mit: 9.00 Punkten (von 1 Stimme(n) insg.) bewertet.
|
| RSS | |
|
| |
| Yahoo! |
|
| Addthis |
|
| Bloglines |
|
| Followen Sie uns bei Twitter! |
Most Popular
Abmahnung
Aktuelles
Arbeitsrecht
Best of
Domainrecht
Europarecht
Familienrecht
Gesetze
Grundrechte
Haftung
Handel
Internetrecht
Juristenalltag
Kurz vorgestellt
Markenrecht
Menschliches
Misc
Rechtsberatung
Rechtspflege
Schon gewusst
